Betreff
Aufstellung - Bebauungsplan OT Dannefeld "Unter den Linden"
Vorlage
176/16/21
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.                   die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 8 (2) BauGB für das in der Anlage dargestellte Plangebiet in der Gemarkung Dannefeld, Flur 7, Flurstück 142 mit einer Fläche von 4.575 m²

 

1.                   die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 und § 4 BauGB

 

2.                   die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen

 

 

gesetzliche Grundlage:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 


Sachverhalt

 

Gemarkung: Dannefeld

Flur: 7

Flurstück: 142

 

An die Hansestadt Gardelegen wurde konkretes Interesse bekundet, auf dem oben genannten Flurstück (8.238 m²) Wohnbauland zu schaffen. Der geplante Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 4.575 m². Der Vorhabenträger erbittet hierfür die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens und hat einen entsprechenden Antrag an das Bauamt der Hansestadt Gardelegen gestellt.

 

Das Teilstück ist im Flächennutzungsplan als Entwicklungsfläche für Gemischte Bauflächen ausgewiesen und grenzt an das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Drömling“. Teilflächen des LSG liegen auf dem Flurstück, jedoch nicht im Geltungsbereich des Vorhabens. Die Fläche wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt.

 

Die Lage des Grundstücks und dessen Ausweisung im Flächennutzungsplan als Entwicklungsfläche ermöglichen es, gemäß § 8 (2) BauGB das Grundstück mittels eines Bebauungsplans nach § 9 BauGB in Wohnbauland umzuwandeln.

 

Das Grundstück liegt an einer öffentlich befahrenen Straße mit Wohnbebauung. Für das Vorhaben sind keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen (Straßenziehung, Ver- und Entsorgung) erforderlich.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt eingegrenzt:

-       nördlich:        Wohnbebauung

-       östlich:           Landwirtschaftsfläche/LSG Drömling

-       südlich:         Wohnbebauung und Landwirtschaftsfläche/LSG Drömling

-       westlich:        Wohnbebauung

 

Mit dem Vorhabenträger wird ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der Hansestadt Gardelegen entstehen keine Kosten.

 

 

Anlagen:

Flurkartenauszug

Auszug aus dem FNP

Karte des Vorentwurfs

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( x )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__