Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- Den Entwurf der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem
Teilbereich der Ortslage Solpke zu billigen
- die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- die Durchführung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gesetzliche
Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung
Begründung:
Am 21.09.2020
wurde durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen der Beschluss zur Einleitung
der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Hansestadt
Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke gefasst. Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.
Hinweise und Belange der Behörden wurden im Entwurf der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes berücksichtigt.
Hinweise von Bürgern im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit wurden keine vorgebracht.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde
Hansestadt Gardelegen erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ im Ortsteil Solpke.
Weitere Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlagen:
Planzeichnung 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand September
2021
Begründung, Stand September 2021
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( X
) Nein: ( )
Veranschlagung im
Ergebnishaushalt ( ) Investitionsplan ( x )
Buchungsstelle (
) (
5.2.1.10/6029.785100 )
Aufwendungen
€ Auszahlungen
20.000,00 €
Erträge
€
Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__