Betreff
Satzung - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mieste West - Carl Bechem GmbH"
Vorlage
211/18/21
Aktenzeichen
MP
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die Abwägung gemäß § 1 Abs.7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Mieste West – Carl Bechem GmbH” auf Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage).

 

  1. die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen.

 

  1. die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mieste West – Carl Bechem GmbH“ in der Fassung vom November 2021 bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung

 

  1. die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Plan und Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung

 

 


Sachverhalt:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mieste West – Carl Bechem GmbH“ wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung der Carl Bechem GmbH am Standort Mieste geschaffen.

 

Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Carl Bechem GmbH. Mit dem Vorhaben sind Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Diese wurden in der Begründung und im Umweltbericht erfasst und bewertet.

 

Die Öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgte entsprechend den Vorgaben des BauGB für die Dauer von einem Monat vom 11.10.2021 bis 12.11.2021. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben bzw. e-mail vom 21.09.2021 beteiligt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägung aufgeführt und wurden bewertet.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Abwägungstabelle

Planzeichnung Stand November 2021

Begründung mit Umweltbericht Stand November 2021

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: