Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- die Abwägung gemäß § 1 Abs.7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Mieste West – Carl Bechem GmbH” auf Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage).
- die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen.
- die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mieste West – Carl Bechem GmbH“ in der Fassung vom November 2021 bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
- die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Plan und Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mieste West – Carl Bechem GmbH“ wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung der Carl Bechem GmbH am Standort Mieste geschaffen.
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Carl Bechem GmbH. Mit dem Vorhaben sind Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Diese wurden in der Begründung und im Umweltbericht erfasst und bewertet.
Die Öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgte entsprechend den Vorgaben des BauGB für die Dauer von einem Monat vom 11.10.2021 bis 12.11.2021. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben bzw. e-mail vom 21.09.2021 beteiligt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägung aufgeführt und wurden bewertet.
Anlagen:
Abwägungstabelle
Planzeichnung Stand November 2021
Begründung mit Umweltbericht Stand November 2021
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: