Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und
Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 zum Entwurf des
Bebauungsplanes – „Einzelhandelsstandort – Vor dem Salzwedeler Tor“ auf
Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage).
- Die
Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu
übernehmen.
- Die
Bürgermeisterin zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht
haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Den
Bebauungsplan – „Einzelhandelsstandort – Vor dem Salzwedeler Tor“ in der Fassung vom Januar 2024 bestehend
aus Planzeichnung, Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den unter
Anlagen aufgeführten Gutachten/Konzepten gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
- Die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Sachverhalt:
Mit der Aufstellung
des Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort – Vor dem Salzwedeler Tor“ wird die
Voraussetzung für den Bau eines Einkaufzentrums am Nahversorgungsstandort „Vor
dem Salzwedeler Tor“ geschaffen.
Der Geltungsbereich
umfasst in der Gemarkung Gardelegen, Flur 14, die Flurstücke 404, 405 und zum
Teil Flurstück 983. Der Geltungsbereich ist 1,05 ha groß.
Um die geplante
Bebauung zu ermöglichen, ist ebenfalls die Änderung des Flächennutzungsplans
der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen notwendig.
Die Änderung des
Flächennutzungsplans erfolgt daher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort – Vor dem Salzwedeler Tor“ wurde im
Regelverfahren mit Umweltprüfung und zweistufiger Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung aufgestellt.
Aus den
Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie den Beteiligungen der Träger
öffentlicher Belange (TöB) und den Nachbargemeinden, in der Zeit vom 26.09.2022
bis 04.11.2022 (Vorentwurf) und vom 31.07.2023 bis 08.09.2023 (Entwurf),
konnten wichtige Informationen, insbesondere für den hier vorliegenden
Abschließenden Beschluss gewonnen werden.
Die Stellungnahmen
sind in der Abwägung aufgeführt und wurden bewertet.
Wirkungen auf den Naturhaushalt sind zu erwarten, da sich der
Ausgangszustand des Geltungsbereichs im Vergleich zum Planzustand nach
Umsetzung des Bebauungsplans wesentlich verändert.
Die essenziell erforderlichen Eingriffe finden vorwiegend auf
ruderalisierter, ungenutzter Offenlandfläche mit punktuellen Gehölzen statt.
Der vordere bebaute Bereich, welcher durch ehemalige Nutzungen des Volkshauses
verdichtet und städtisch überprägt ist, besitzt einen im Vergleich zur
Offenlandfläche geringen Biotopwert. Die Fläche des Bebauungsplanes befindet
sich außerhalb von Schutzgebietsausweisungen.
Durch die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation
können eventuelle negative Auswirkungen auf die Umweltbelange im Plangebiet
vermieden bzw. kompensiert werden. Das Amphibienschutzkonzept und die
Ökologische Baubegleitung tragen wesentlich dazu bei.
Nähere Informationen sind den Anlagen zu entnehmen:
Planzeichnung
Begründung einschließlich Umweltbericht
Maßnahmenblätter (Übersicht über die Kompensationen im Innen- und
Außenbereich)
Gutachten/Konzepte:
Auswirkungsanalyse, Baugrunduntersuchung, Entwässerungskonzept,
Faunistisch-floristische Erfassungen mit Stellungnahme, Auskunft zur
Kampfmittelfreiheit, Schalltechnische Untersuchung sowie Verkehrsuntersuchung)
sind als Anlage der Beschlussvorlage des Bebauungsplans beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: