Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Cochstedt“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand  April 2024, als Satzung.

 

Der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand   April 2024, die Begründung einschließlich des Umweltberichtes, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die Analyse der Blendwirkung des Solarparks Cochstedt und der Geotechnische Bericht zum Bauvorhaben Solarpark „BT-Cochstedt“ (Satzungsfassung, Stand April 2024) werden gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 

Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, der Analyse der Blendwirkung des Solarparks Cochstedt und dem Geotechnischen Bericht zum Bauvorhaben Solarpark „BT-Cochstedt“ sowie einer zusammenfassenden Erklärung (gemäß § 10a Abs. 1 BauGB) während  der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen in das gemeindliche Internet-Portal der Stadt Hecklingen eingestellt.

 

               


Mit Beschluss 309/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Cochstedt“ beschlossen.

 

Der Beschluss wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 09/22 vom 23.02.2022 bekannt gemacht.

 

Der Vorentwurf wurde mit Beschluss 419/23 vom 11.05.2023 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt. Die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen wurden mit Beschluss Nr. 480/23 abgewogen.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes wurde mit Beschluss Nr. 482/23 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.

 

Die Unterlagen (Planzeichnung und Begründung nebst Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Billigungsbeschluss zum Entwurf) haben vom 22.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024 öffentlich im Fachbereich Bauwesen der Stadt Hecklingen zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Über die Auslegung wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 08/24 vom 21.02.2024 des Salzlandkreises informiert. Die Unterlagen waren zudem über die Internetseite der Stadt Hecklingen abrufbar.

 

Zeitgleich zur so durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB erfolgte auch die Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.

 

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen sind Beschlussgegenstand der Beschlussvorlage 530/24.

 

Unter Einbeziehung der Abwägungsempfehlung und der Ergebnisse der Gutachten wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Planzeichnung, Begründung und zugehörigem Vorhaben- und Erschließungsplan in Planzeichnung gefertigt. Diese sollen im nächsten Verfahrensschritt nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


1 – Planzeichnung und textliche Festsetzungen vorhabenbezogener Bebauungsplan - Satzungsfassung

2 – Planzeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan mit textlichen Festsetzungen

3 – Begründung einschließlich Umweltbericht

4 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

5 – Analyse der Blendwirkung

6 – Geotechnischer Bericht