hier: Satzungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Cochstedt“ bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B),
Planungsstand April 2024, als Satzung.
Der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand April 2024, die Begründung einschließlich des Umweltberichtes, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die Analyse der Blendwirkung des Solarparks Cochstedt und der Geotechnische Bericht zum Bauvorhaben Solarpark „BT-Cochstedt“ (Satzungsfassung, Stand April 2024) werden gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, der Analyse der Blendwirkung des Solarparks Cochstedt und dem Geotechnischen Bericht zum Bauvorhaben Solarpark „BT-Cochstedt“ sowie einer zusammenfassenden Erklärung (gemäß § 10a Abs. 1 BauGB) während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen in das gemeindliche Internet-Portal der Stadt Hecklingen eingestellt.
Mit Beschluss 309/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Cochstedt“
beschlossen.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 09/22 vom
23.02.2022 bekannt gemacht.
Der Vorentwurf wurde mit Beschluss 419/23 vom 11.05.2023 gebilligt und
dessen öffentliche Auslegung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt. Die zum Vorentwurf
eingegangenen Stellungnahmen wurden mit Beschluss Nr. 480/23 abgewogen.
Der Entwurf des Bauleitplanes wurde mit Beschluss Nr. 482/23 gebilligt
und dessen öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange bestimmt.
Die Unterlagen (Planzeichnung und Begründung nebst
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Billigungsbeschluss zum
Entwurf) haben vom 22.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024 öffentlich im
Fachbereich Bauwesen der Stadt Hecklingen zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Über die Auslegung wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.
08/24 vom 21.02.2024 des Salzlandkreises informiert. Die Unterlagen waren zudem
über die Internetseite der Stadt Hecklingen abrufbar.
Zeitgleich zur so durchgeführten Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB erfolgte auch die
Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (2) BauGB.
Die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen sind Beschlussgegenstand der
Beschlussvorlage 530/24.
Unter Einbeziehung der Abwägungsempfehlung
und der Ergebnisse der Gutachten wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in
Planzeichnung, Begründung und zugehörigem Vorhaben- und Erschließungsplan in
Planzeichnung gefertigt. Diese sollen im nächsten Verfahrensschritt nunmehr als
Satzung beschlossen werden.
1 – Planzeichnung und textliche Festsetzungen vorhabenbezogener Bebauungsplan - Satzungsfassung
2 – Planzeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan mit textlichen Festsetzungen
3 – Begründung einschließlich Umweltbericht
4 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5 – Analyse der Blendwirkung
6 – Geotechnischer Bericht