Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Anwendung der Erlasse zur Erleichterung der Aufstellung und Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.01.2013; 02.04.2014; 15.10.2020 und 22.04.2022.
Die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechtes war für alle
Kommunen eine riesige Herausforderung. Insbesondere die Aufstellung und Prüfung
der Eröffnungsbilanz zum Jahr 2013 hat enorm viel Zeit in Anspruch genommen und
war mit erheblichem Aufwand verbunden.
Seitens der Kommunalaufsicht wird in allen Haushaltsverfügungen darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzungen abgelehnt werden, wenn die Aufstellung von Jahresabschlüssen nicht erfolgt.
Dessen ist sich auch das Land Sachsen-Anhalt bewusst und hat mit den Erlassen vom 22.11.2013; 02.04.2014; 15.10.2020 und 22.04.2022 Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse erlassen. Unter anderem kann auf die Erstellung eines Anhanges gemäß § 118 Abs. 2 KVG LSA i. V. m. § 47 KomHVO LSA sowie § 118 Abs. 3 KVG LSA i. V. m. § 48 KomHVO LSA verzichtet werden.
Um die Jahresabschlüsse vorantreiben zu können, wird seitens der Verwaltung die Anwendung der Erleichterungserlasse empfohlen, welche dem Beschluss als Anlage beigefügt sind.
Erleichterungserlasse