Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde geprüfte Jahresrechnung 2016 der Stadt Wanzleben - Börde. Zugleich entlastet der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde den Bürgermeister.

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 45 (2) i.V. m den §§ 118 und 120 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG); §§ 41 ff. Kommunalhaushaltsverordnung

 


Gemäß § 118 (1) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat die Kommune für den Schluss eines jeweiligen Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung anzufertigen und muss klar und übersichtlich sein. Im Jahresabschluss sind, soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie ein Bild der tatsächlichen Vermögen-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 118 (2) KVG LSA aus:

einer Ergebnisrechnung,

einer Finanzrechnung,

einer Vermögensrechnung (Bilanz) und

einem Anhang.

und ist gemäß § 118 (3) KVG LSA durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

 

Gemäß § 120 (1) KVG LSA stellt der Hauptverwaltungsbeamte die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung fest und legt sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises und der entsprechenden Stellungnahme der Vertretung vor. Diese entscheidet gem. § 45 (2) Nr.4 i. V. m. § 120 KVG LSA mit dem Beschluss zum Jahresabschluss zugleich über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde hat die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 in der Zeit von 03.08.2022 bis 27.09.2022 mit Unterbrechungen geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Prüfbericht vom 29.09.2022 (Eingang 24.11.2022) zu entnehmen.

 

Die Feststellungen wurden zusammen mit den Prüfern erörtert und für die Zukunft zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Bürgermeisters hierzu ist dem Beschluss beigefügt.

 

Unter Punkt 6 des Prüfberichtes – Wiedergabe des Bestätigungsvermerks – wurde durch das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung 2016 bestätigt.

 

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss zum 31.12.2016 den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde.


Anlagenverzeichnis:

Jahresabschluss 2016 der Stadt Wanzleben - Börde