Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- die Abwägung (siehe Anlage) gemäß § 1 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Gardelegen.
- die Ergebnisse der in der Planfassung für den abschließenden Beschluss zu übernehmen.
- die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Gardelegen besteht aus einer Übersichtskarte und der Detailkarte Gardelegen mit der Nummer 01, Begründung einschließlich Umweltbericht.
- die Bürgermeisterin zu beauftragen die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Teilbereich der Ortslage Gardelegen zur Genehmigung einzureichen und nach erteilter Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Sachverhalt:
Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage wird die Voraussetzung für den Bau eines Einkaufzentrums am Nahversorgungsstandort „Vor dem Salzwedeler Tor“ geschaffen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Gardelegen, Flur 14, die Flurstücke 404, 405 und zum Teil Flurstück 983. Der Geltungsbereich ist 1,05 ha groß.
Um die geplante Bebauung zu ermöglichen, ist ebenfalls die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt daher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Der Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort – Vor dem Salzwedeler Tor“ wurde im Regelverfahren mit Umweltprüfung und zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung aufgestellt.
Aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie den Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange (TöB) und den Nachbargemeinden, in der Zeit vom 26.09.2022 bis 04.11.2022 (Vorentwurf) und vom 31.07.2023 bis 08.09.2023 (Entwurf), konnten wichtige Informationen, insbesondere für den hier vorliegenden Abschließenden Beschluss gewonnen werden.
Die Stellungnahmen sind in der Abwägung aufgeführt und wurden bewertet.
Wirkungen auf den
Naturhaushalt sind zu erwarten, da sich der Ausgangszustand des
Geltungsbereichs im Vergleich zum Planzustand nach Umsetzung des Bebauungsplans
wesentlich verändert.
Die essenziell
erforderlichen Eingriffe finden vorwiegend auf ruderalisierter, ungenutzter
Offenlandfläche mit punktuellen Gehölzen statt. Der vordere bebaute Bereich,
welcher durch ehemalige Nutzungen des Volkshauses verdichtet und städtisch
überprägt ist, besitzt einen im Vergleich zur Offenlandfläche geringen
Biotopwert. Die Fläche des Bebauungsplanes befindet sich außerhalb von Schutzgebietsausweisungen.
Durch die geplanten
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation können eventuelle negative
Auswirkungen auf die Umweltbelange im Plangebiet vermieden bzw. kompensiert
werden. Das Amphibienschutzkonzept und die Ökologische Baubegleitung tragen
wesentlich dazu bei.
Nähere Informationen
sind den Anlagen zu entnehmen:
Übersichtskarte FNP
Planzeichnung 2.
Änderung
Begründung
einschließlich Umweltbericht
Maßnahmenblätter
(Übersicht über die Kompensationen im Innen- und Außenbereich)
Hinweis:
Die den Bauleitplanverfahren zugrundeliegenden Erkenntnissen aus den
vorliegenden Gutachten/Konzepten (Auswirkungsanalyse, Baugrunduntersuchung,
Entwässerungskonzept, Faunistisch-floristische Erfassungen mit Stellungnahme,
Auskunft zur Kampfmittelfreiheit, Schalltechnische Untersuchung sowie
Verkehrsuntersuchung) sind als Anlage der Beschlussvorlage des Bebauungsplans
beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: