Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Abwägung (Anlage) gemäß § 1 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB der Öffentlichkleit nach § 3 Abs.2 BauGB  zum 2.Entwurf des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen .
  2. Die Ergebnisse der in die Planfassung für den abschließenden Beschluss zu übernehmen.
  3. Den Flächennuntzungplan einschließlich Planzeichnung mit Detailkarten der Ortslagen, Begründung und Umweltbericht, Stand: 24.04.2019 einschließlich redaktionelle  Anpassung September 2019
  4. Die Bürgermeisterin zu beauftragen den Flächennutzungsplan für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen bestehend aus Planzeichnung mit Detailkarten der Ortslagen , Begründung und Umweltbericht  zur Genehmigung einzureichen und nach erteilter Genehmigung diese ortüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlage : Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen  

                                       Fassung

 


Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.04.2015 den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen gefasst.

Der Flächennutzungplan stellt eine vorbereitende boden-und nutzungsordnende Planung dar.

Der gebietsdeckende Flächennutzungsplan  hat das Ziel ein gesamtstädtisches und gesamträumliches Konzept  für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu entwickeln. Somit wird eine geordnete städtebauliche Gesamtentwicklung für alle 50 Ortsteile erreicht sowie die planungsrechtlichen Vorausetzungen für alle verbindlichen Bauleitplanungen geschaffen.

 

Die Öffentlichkeit wurde am Verfahren beteiligt. Dazu erfolgten folgende Auslegungen

  1. Vorentwurf   24.03.2017 -  31.05.2017
  2. Entwurf        09.07.2018 – 12.11.2018
  3. 2.Entwurf     24.06.2019 – 02.08.2019

Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind der Abwägung zu entnehmen.

 

Die Flächennutzungsplan mit  seinen Bestandteilen  ist sehr umfangreich.

Folgende Verteilung wird daher vorgenommen:

Staratsvorsitzender                                           1x

Fraktionsvorsitzende                                         4x

Mitglieder des Stadtrates ohne Fraktion           2x

Ausschussvorsitzende                                      3x

 

Anmerkung: Diese Handlungsweise erfolgte bereits bei den Beschlüssen der Entwürfe.Zudem kann der Flächennutzungsplan im Fachbereich Baudienstleistung sowie über einen Link im Internetportal der Hansestadt Gardelegen eingesehen werden. Stadträte,die Ihre Sitzungsunterlagen üblicherweise per Mail erhalten, wird dieser Link zugesandt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  ( 5.1.10/6015.78510         )             (                                             )

 

Aufwendungen    320.000,00 €                                Auszahlungen                 

 

Erträge                  73.343,45 €                                Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: